Norm: WARG §9 Abs2WRG §63 litbWRG §111 Abs4
Rechtssatz: Die bloß allgemeine Zusage des in seinen Rechten Betroffenen, einem bestimmten Wasserleitungs- oder Wasserbenutzungsprojekt nicht entgegenzutreten, stellt mangels Schaffung eines Privatrechtstitels keine taugliche Grundlage für den Entfall der in § 9 Abs 2 WRG normierten Bewilligungspflicht dar. Entscheidungstexte 1 Ob 275/03b En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 8.September 1980 bis 31. März 1986 als Vertreter im Außendienst angestellt. Seine erste Einstufung erfolgte vorerst in die Beschäftigungsgruppe IV/15 des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten, wobei als Grundgehalt zunächst S 11.785 vereinbart wurde. Ab Beginn der Außendienstätigkeit im November 1980 erhielt der Kläger eine garantierte Mindestprovision von monatlich S 4.000 zusätzlich. Seine Provision betrug je nach... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs2UrlG §6 Abs3
Rechtssatz: Entsprechend dem Ausfallsprinzip darf der Arbeitnehmer im Ergebnis durch Feiertage und Urlaub keinen finanziellen Nachteil erleiden, wobei allerdings die Umstände für die Entgeltermittlung schon vor dessen Fälligkeit bekannt sein müssen. Entscheidungstexte 9 ObA 109/89 Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObA 109/89 Veröff: RdW 1990,87 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab dem Jahre 1976 mit Unterbrechungen, zuletzt vom 25.Mai bis 13.Juni 1987 im Transportbetrieb der Beklagten als LKW-Fahrer beschäftigt. Er arbeitete bei Bedarf fallweise auch an Samstagen, und zwar im Jahre 1984 6mal, 1985 3mal und 1986 7mal. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 72 S brutto. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe - ausgenommen die Urlaubsbestimmu... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs2AZG §10GewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Bei einer willkürlichen und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers widersprechenden Verlagerung der Arbeitszeit ohne Berücksichtigung des ohne Arbeitsleistung gebührenden Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs 2 ARG ist der Arbeitnehmer gemäß § 82 a lit d GewO zum Austritt berechtigt. Entscheidungstexte 9 ObA 155/88 Entscheidungstext OG... mehr lesen...