Norm: ARG §7 Abs7ARG §9 Abs5
Rechtssatz: Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (§ 7 Abs 7 ARG). Entscheidungstexte 9 ObA 29/20k Entscheidungstext OGH 29.07.2020 9 ObA 29/20k ... mehr lesen...