Entscheidungsgründe: Im Betrieb der Beklagten besteht ein durchgehender Dreischicht-Betrieb. Die erste Schicht beginnt um 6.00 Uhr und dauert bis 14.00 Uhr. Die zweite von 14.00 bis 22.00 Uhr und die dritte (- um diese geht es im konkreten Fall -) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des nächstfolgenden Tages. Auf die Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten der Beklagten ist der Kollektivvertrag für die Angestellten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen anzuwenden, auf diejenigen der Ar... mehr lesen...
Norm: ARG §7 Abs5 ARG §9 Abs5UrlG §6 Abs3 ARG § 7 heute ARG § 7 gültig ab 22.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2019 ARG § 7 gültig von 01.01.2005 bis 21.03.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2004 ARG § 7 gültig von 01.07.1990 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den in einen gesetzlichen Feiertag "hineinarbeitenden" Schichtarbeitern das in Punkt 54 des Rahmenkollektivvertrags der Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben der chemischen Industrie vorgesehene doppelte Entgelt gebührt, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). D... mehr lesen...
Norm: ARG §2 Abs1 Z5 ARG §7 Abs5 ARG §9 Abs1 ARG §9 Abs5KollV Rahmenvertrag allg Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse der in den Betrieben der chemischen Industrie beschäftigten Arbeiter Pkt18KollV Rahmenvertrag allg Bestimmungen über die Arbeitsverhältnisse der in den Betrieben der chemischen Industrie beschäftigten Arbeiter Pkt54 ARG § 2 heute ARG § 2 gültig ab 01.01... mehr lesen...