Entscheidungsgründe: Der Kläger hat das im Fischereikataster bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck unter PZ 196 eingetragene Fischereirecht am Apfelwangerbach samt Zu- und Abflüssen, zu denen auch das sogenannte Mitterbachl gehört, im Jahre 1983 von der Volkskreditbank AG erworben. Die Beklagten und ihre Rechtsvorgänger übten das Fischereirecht seit mehr als 30 Jahren an jenem Teil des Mitterbachls - einem Privatgewässer - aus, der auf ihrem Grundstück 1715/1, EZ 146 KG Ungen... mehr lesen...
Die Kläger sind Inhaber verschiedener Fischereirechte, die im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft B (OÖ) unter Revier M Revierblattzahl 31, in den für diesen Rechtsstreit interessanten Teilen wie folgt eingetragen sind: "H- und U-Bach (2 km) Begrenzung: ..... f), H- und U-Bach (2 km lang), derselbe endet in der Nähe des Müllers in S 67". Die Kläger beantragten im Jahre 1967 bei der Bezirkshauptmannschaft B die Beschreibung und Begrenzung des Fischwassers zu berichtigen, damit... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §480ABGB §1455ABGB §1460WRG §4 Abs5ARG §4 Abs6
Rechtssatz: Die Ersitzung eines Fischereirechtes ist, soweit es sich nicht um öffentliches Wassergut handelt, grundsätzlich möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 119/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 6 Ob 119/74 EvBl 1975/73 S 155 = SZ 47/88 1 Ob 2/79 Entscheid... mehr lesen...