Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 ARG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/3/19 93/11/0107

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 15. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie aufgrund der am 4. September 1992 beim zuständigen Arbeitsinspektorat eingelangten Unterlagen festgestellt worden sei, keine Aufzeichnungen über die von einem namentlich genannten Arbeitnehmer des Beschwerdeführers geleisteten Arbeitsstunden geführt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § "26 Abs. a" Arbeitszeitgesetz, BGBl 1969/461 idF vor d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1997

RS Vwgh 1997/3/19 93/11/0107

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §25 Abs1;ARG 1984 §25 Abs2;AVG §37;AZG §26 Abs1;AZG §26 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber Unterlagen vorgelegt, die für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des AZG nicht geeignet sind, weil sie keine Information über die tatsächliche Arbeitszeit und über allfällige Ruhepausen enthalten, und fehlt jeglicher Hinweis darauf, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1997

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