Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 ARG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1993/6/29 4Ob70/93

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Entscheidung | OGH | 29.06.1993

TE OGH 1987/7/14 4Ob344/87

Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1987

RS OGH 1987/7/14 4Ob344/87, 4Ob70/93

Norm: ARG §17 Abs1BZG §2 Abs1 Z1 litaLadenschlußG §1 Abs2UWG §1 C2
Rechtssatz: Fehlt einer Verkaufsveranstaltung die Qualifikation als Messe oder messeähnlichen Veranstaltung, dann bieten § 27 Abs 1 ARG und § 2 Abs 1 Z 1 lit a BZG keine Grundlage für die zulässige Ausübung von Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, an Sonntagen und Feiertagen. Derartige Verkaufsausstellungen, bei denen Warenbestellungen im Kleinverkauf entgegengenomme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1987

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