Entscheidungen zu § 17 Abs. 1 ARG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1993/6/29 4Ob70/93

Begründung: Der Erstbeklagte ist ein registrierter Verein, dessen Zweck ua darin besteht, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder auf dem Blumengroßmarkt I***** wahrzunehmen. Er veranstaltete bereits mehrmals sogenannte "Floristenmessen" auf dem Blumengroßmarkt I*****. Am 15.11.1992 veranstaltete er dort die "5. Gärtner- und Floristenmesse", für welche in Rundschreiben geworben wurde. Die Klägerin befaßt sich ebenso wie der Zweitbeklagte mit dem Blumeneinzelhandel.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1993

TE OGH 1987/7/14 4Ob344/87

Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1987

RS OGH 1993/6/29 4Ob344/87, 4Ob70/93

Norm: ARG §17 Abs1 BZG §2 Abs1 Z1 litaLadenschlußG §1 Abs2 UWG §1 C2 ARG § 17 heute ARG § 17 gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ARG § 17 gültig von 31.03.1991 bis 31.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 158/1991 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1987

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