Entscheidungen zu § 12 ARG

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RS UVS Niederösterreich 1999/01/11 Senat-MD-97-583

Rechtssatz: §12  ARG  enthält eine Verordnungsermächtigung für den jeweilig zuständigen Bundesminister betreffend die Zulassung von Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe. Dieser Ausnahmenkatalog bestimmt in seinem Abschnitt XVII  Z1a  litb der Arbeitsruhegesetzverordnung, dass Inventurarbeiten an Samstagen als Übergabe- bzw Übernahmeinventuren einmal im Kalender-(Wirtschafts)jahr zulässig sind, dies am Samstag bis 20.00 Uhr. Aus der Textierung dieser Bestimmung ist nicht abzuleit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 11.01.1999

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