Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Beschlusses des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Auch der Oberste Gerichtshof teilt die Meinung von Bernhard Schwarz (ARG**n, 245 f), daß sich die Ausnahmevorschrift des § 10 Abs 1 Z 1 ARG nur auf die Wochenendruhe, nicht aber auf die Feiertagsruhe beziehe, im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung nicht. Da die Beg... mehr lesen...
Norm: ARG §10 ARG § 10 heute ARG § 10 gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ARG § 10 gültig von 01.07.1984 bis 31.07.2017
Rechtssatz:
Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs 1 Z 1 ARG bezieht sich so... mehr lesen...