Entscheidungen zu § 84 Abs. 1 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/26 2001/02/0253

Mit Schreiben der BH Mödling vom 20. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich hinsichtlich des folgenden Sachverhalts zu rechtfertigen: "Obwohl Präventivfachkräfte über die geleistete Einsatzzeit und die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz durchgeführten Tätigkeiten, insbesondere auch über die von ihnen durchgeführten Besichtigungen und Untersuchungen sowie deren Ergebnisse Aufzeichnungen zu führen haben, befinden sich in den Aufzeichnungen des Zeitraumes 14.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2002

RS Vwgh 2002/7/26 2001/02/0253

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130 Abs1 Z27 idF 1999/I/012;ASchG 1994 §84 Abs1 idF 1999/I/012;VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;VwRallg;
Rechtssatz: Darauf, ob allenfalls ein medizinischer Sachverständiger Schlüsse aus den gemäß § 84 Abs. 1 ASchG 1994 idF 1999/I/012 gemachten Aufzeichnungen hätte ziehen können, kommt es nach den Materialien zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2002

RS Vwgh 2002/7/26 2001/02/0253

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998;ASchG 1994 §130 Abs1 Z27 idF 1999/I/012;ASchG 1994 §84 Abs1 idF 1999/I/012;VwRallg;
Rechtssatz: § 84 ASchG 1994 idF 1999/I/012 regelt die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht der Präventivfachkräfte. Aus den Materialien geht hervor, dass die Aufzeichnungen so zu führen sind, dass die Kontroll... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2002

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