Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 2005 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 12. Juni 2003 gemäß § 56 Abs. 2 und 6 ASchG erteilte Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen nach § 56 Abs. 5 Z. 1 ASchG widerrufen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 2005 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 12. Juni 2003 gemäß Paragraph 56, Absatz 2, und 6 ASchG erteilte Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen nach Parag... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §49;ASchG 1994 §56 Abs2;ASchG 1994 §56 Abs5 Z1;ASchG 1994 §56 Abs6;
Rechtssatz: Die im 5. Abschnitt des ASchG 1994 geregelte "Gesundheitsüberwachung" (§ 49ff) dient dazu, Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer hintanzuhalten. Daraus folgt, dass bei der Erlassung eines Bescheides, mit dem die gemäß § 56 Abs. 2 und 6 ASchG 1994 erteilte Ermächtiung zur Durchführ... mehr lesen...