Entscheidungen zu § 4 ASchG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE UVS Steiermark 2013/05/24 30.12-21/2012

Mit Straferkenntnis warf die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Herrn Jo R, dem nunmehrigen Berufungswerber, vor, als Vorstand der S Dienstleistungs AG mit Sitz in Fk bei G dafür verantwortlich zu sein, dass Arbeitsmittel benutzt wurden, bei denen die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsunfähig gewesen seien. Betreffend die auswärtige Arbeitsstelle, G, U seien am 27.10.2011 beim Abfallsammelfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen die beiden Aufnahmehaken des Pressmüllfahrzeugauf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.05.2013

RS UVS Steiermark 2013/05/24 30.12-21/2012

Rechtssatz: Sind in einer Urkunde nach § 9 Abs 2 VStG, mit der ein Standortleiter eines Abfallsammel-Unternehmens zum verantwortlichen Beauftragten bestellt wird, der sachliche Zuständigkeitsbereich mit "Einhaltung sämtlicher Verwaltungsvorschriften/Einhaltung aller Arbeitnehmerschutzvorschriften" und der örtliche Zuständigkeitsbereich mit (unter anderem) "Standort P.Straße" bezeichnet, ist insbesondere zu fragen, woran die "Einhaltung sämtlicher Verwaltungsvorschriften/Arbeitnehmerschutzv... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.05.2013

RS UVS Kärnten 2013/05/08 KUVS-1087/9/2012

Rechtssatz: Zum Einwand des Beschuldigten, dass ein fortgesetztes Delikt vorliegt, zumal es auf einer anderen Baustelle (laut Angaben des Berufungswerbers besteht ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang) ähnliche Beanstandungen gegeben habe, ist zu sagen, dass das Wesen der Baustellenevaluierung gerade darin liegt, dass jeweils auf die einzelne Baustelle bezogen allfällige Gefahrenquellen erkannt werden und demzufolge auch entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen sind. Der Einwand d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.05.2013

TE UVS Steiermark 2001/06/06 30.12-8/2001

Nach dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung hat der Berufungswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Z U GmbH, P, folgende Übertretungen zu verantworten, die aus dem Anlass der Unfallerhebung am 09.08.2000 auf dem Standort der Firma M M K GmbH & Co KG, F, festgestellt wurden: 1) die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind zu berücksichtigen: 1. die Gestaltung und die Einrichtung d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.06.2001

RS UVS Steiermark 2001/06/06 30.12-8/2001

Rechtssatz: Die Verpflichtungen nach §§ 4 und 5 ASchG betreffend die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren auf einer Arbeitsstelle sowie das schriftliche Festhalten der Ergebnisse dieser Ermittlung und der Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen den Arbeitgeber. Bei einer Überlassung von Arbeitskräften nach § 9 Abs 1 und Abs 2 ASchG ist jene Person Arbeitgeber, die die überlassenen Arbeitskräfte auf der betreffenden Arbeitsstelle beschäftigt, also dort zur Arbeitsleistung einsetzt. Daher... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.06.2001

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