Norm: ABGB §1157 Abs1ASchG §3 Abs1ASchG §14 Abs1
Rechtssatz: Eine Arbeitgeberin verletzt ihre im AschG konkretisierte Fürsorgepflicht, wenn sie keinerlei effektive Vorkehrungen für den Rücktransport der Arbeitnehmer von einer Arbeitsstätte trifft, obwohl dies nach den Umständen von besonderer Bedeutung wäre. Entscheidungstexte 9 ObA 143/07f Entscheidungstext OGH 05.06.2008 9 ObA 143/... mehr lesen...