RS OGH 2008/6/5 9ObA143/07f

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Veröffentlicht am 05.06.2008
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Norm

ABGB §1157 Abs1
ASchG §3 Abs1
ASchG §14 Abs1

Rechtssatz

Eine Arbeitgeberin verletzt ihre im AschG konkretisierte Fürsorgepflicht, wenn sie keinerlei effektive Vorkehrungen für den Rücktransport der Arbeitnehmer von einer Arbeitsstätte trifft, obwohl dies nach den Umständen von besonderer Bedeutung wäre.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 143/07f
    Entscheidungstext OGH 05.06.2008 9 ObA 143/07f
    Beisatz: Hier: Partie Bauarbeiter ohne Lenkerberechtigung beim Straßentunnelbau an einer Hochgebirgsstraße. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123840

Im RIS seit

05.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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