Entscheidungen zu § 21 Abs. 1 ASchG

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RS UVS Steiermark 1995/01/26 30.12-259/93

Rechtssatz: Die Voraussetzung für die Einrichtung eines entsprechenden sicherheitstechnischen Dienstes nach § 21 Abs 1 2. Satz ASchG und § 6 Abs 1 der VO, BGBl. Nr. 2/1984, daß für einen erheblichen Teil der Arbeitnehmer eine besondere Gefährdung - wie bei Hoch- und Tiefbauarbeiten oder bei Arbeiten in Steinbrüchen - besteht, liegt bei LKW-Lenkern nicht vor, da für deren Tätigkeit insbesondere auch zahlreiche straßenverkehrs- und kraftfahrrechtliche Sicherheitsvorschriften wirksam sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.01.1995

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