RS UVS Steiermark 1995/01/26 30.12-259/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Voraussetzung für die Einrichtung eines entsprechenden sicherheitstechnischen Dienstes nach § 21 Abs 1 2. Satz ASchG und § 6 Abs 1 der VO, BGBl. Nr. 2/1984, daß für einen erheblichen Teil der Arbeitnehmer eine besondere Gefährdung - wie bei Hoch- und Tiefbauarbeiten oder bei Arbeiten in Steinbrüchen - besteht, liegt bei LKW-Lenkern nicht vor, da für deren Tätigkeit insbesondere auch zahlreiche straßenverkehrs- und kraftfahrrechtliche Sicherheitsvorschriften wirksam sind.

Schlagworte
Arbeits- und Sozialrecht Betrieb sicherheitstechnischer Dienst
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten