Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 1999/6/29 97/08/0588

I. 1. Die Beschwerdeführerin nahm am 23. September 1978 als Arbeitnehmerin an einem Betriebsausflug mit ihrem Arbeitgeber und sechs weiteren Personen teil. Die Belegschaft benützte bei ihrer Vergnügungsfahrt einen pferdegezogenen landwirtschaftlichen Anhänger, der keine der sonst üblichen Sicherheitsvorkehrungen für Personentransporte aufwies und bei dem lediglich durch Bretter, die über die Ladefläche gelegt wurden, Sitzplätze geschaffen worden waren. Der Anhänger hatte überdies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1999

RS Vwgh 1999/6/29 97/08/0588

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ADNSchV §1 Abs1 idF 1962/032;ADNSchV §1 Abs2;ADNSchV §105 Abs1 idF 1962/032;ADNSchV §107 Abs3;ADNSchV §108 Abs8;ASchG 1972 §1 Abs1;ASchG 1972 §1 Abs2;ASchG 1972 §1 Abs5;ASchG 1972 §18 Abs1;ASchG 1972 §19 Abs1;ASchG 1972 §19 Abs5;ASchG 1972 §33 Abs1 Z10;ASchG 1972 §7 Abs1;ASchG 1972 §7 Abs3;
Rechtssatz: § 1 Abs 1, Abs 2 und Abs 5, § 7 Abs 1 und Abs 3, § 18 Abs 1 sowie § 19 Abs ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/8 96/04/0156

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Juni 1996 seine Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe an einem näher bezeichneten Standort in Wien gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides traf die belangte Behörde hinsichtlich der bisher über den Beschwerdeführer verhängten Verwaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1996

RS Vwgh 1996/10/8 96/04/0156

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §18 Abs1;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 94/04/0176 4 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 175 GewO 1994 ist nicht der Eintritt tatsächlicher, konkreter Verletzungen oder eines bestimmten Erfolges, sondern die aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften sich ergebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/4/23 94/04/0176

Die Beschwerdeführerin wurde am 13. Jänner 1994 im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN n1 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Gleichzeitig wurde F als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Beschwerdeführerin in das Firmenbuch eingetragen. Des weiteren ist Ing. R - der zufolge einer auf das Stammkapital von S 500.000,-- übernommenen Einlage von S 260.000,-- Mehrheitsgesellschafter der Beschwerdeführerin ist - als gemeinsam mit dem genannten F zur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1996

RS Vwgh 1996/4/23 94/04/0176

Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §18 Abs1;GewO 1994 §175 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 175 GewO 1994 ist nicht der Eintritt tatsächlicher, konkreter Verletzungen oder eines bestimmten Erfolges, sondern die aus den Arbeitnehmerschutzvorschriften sich ergebende Verletzung von Schutzinteressen (im Beschwerdefall: das Interesse am Schutz des Lebens... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/25 92/18/0343

I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (der belangten Behörde) vom 11. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer als "Betriebsinhaber und Arbeitgeber" schuldig erkannt, er habe im Zuge der Durchführung von Malerarbeiten durch bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer auf einer näher bezeichneten Baustelle außer acht gelassen, daß erstens das dort aufgestellte Gerüst, welches eine Höhe von mehr als 2 m aufgewiesen habe (die erste Etage habe si... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1993

RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0343

Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;AAV §94 Abs1;AAV §94 Abs2;ASchG 1972 §18 Abs1;ASchG 1972 §18 Abs2;
Rechtssatz: Verwenden Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber ein Gerüst zur selben Zeit oder nacheinander, so hat jeder Arbeitgeber in Ansehung seiner Arbeitnehmer für die Einhaltung der Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV zu sorgen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1993

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