Entscheidungen zu § 14 Abs. 3 ASchG

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TE UVS Steiermark 1996/04/04 30.12-5/96

Die belangte Behörde (die Bezirkshauptmannschaft L.) warf dem nunmehrigen Berufungswerber (Bw) im angeführten Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Anläßlich einer am 23. September 1993 durch das Arbeitsinspektorat L. auf der Baustelle Wohnhaus-Neubau in T. durchgeführten Baustellenkontrolle sei festgestellt worden, daß er als den Arbeitgeber, die Firma B.-P. BaugmbH., Hoch- und Tiefbau, R., satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 dafür... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.04.1996

RS UVS Steiermark 1996/04/04 30.12-5/96

Rechtssatz: Abortanlagen sind Arbeitnehmern auch dann nicht im Sinne der § 14 Abs 3 ASchG, § 85 Abs 1 erster Satz AAV und § 80 Abs 1 erster Satz BauV zur Verfügung gestellt, wenn sie von Zeit zu Zeit die Toilette eines Gasthauses benutzen, (auch) ohne dort Gäste zu sein. Darin liegt nämlich mangels einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Gastwirt, die den Arbeitnehmern die jederzeitige Benützbarkeit der Gasthaustoilette ermöglicht, keine Sicherstellung der Benütz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.04.1996

RS UVS Kärnten 1995/06/07 KUVS-290/3/95

Rechtssatz: War ein Dienstnehmer einer Gesellschaft zum Tatzeitpunkt nicht rechtswirksam (ua schriftliche Mitteilung an das Arbeitsinspektorat, Zustimmung des Betroffenen) zum verantwortlichen Beauftragten bestellt, so liegt auch keine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die handelnde Gesellschaft vor (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.06.1995

RS UVS Kärnten 1993/08/27 KUVS-248-265/6/93

Rechtssatz: Die Bestimmungen im Arbeitnehmerschutzbereich regeln unter anderem den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit. Die Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer umfaßt alle Maßnahmen, die der Verhütung von beruflich bedingten Unfällen und Erkrankungen der Arbeitnehmer dienen. Es muß durch diese Maßnahmen für eine dem allgemeinen Stand der Technik und der Medizin entsprechende Gestaltung der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/28 KUVS-1162-1165/3/92

Rechtssatz: Die Einrichtung einer Abortanlage auf einer Baustelle bestehend aus - in einem Falle - einer Sitzfläche aus rohen Fichtenbrettern und - in einem anderen Falle - aus einer rohen Spannplatte entsprechen nicht den hygienischen Anforderungen wie sie von heutigen Abortanlagen auf Baustellen zu fordern sind. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.04.1993

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