Entscheidungen zu § 102 Abs. 2 ASchG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/22 2001/02/0010

Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 6. Juni 2000 war der Mitbeteiligte für schuldig befunden worden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als im Sinn des § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener einer näher genannten GmbH in Wels zu verantworten, dass bei der Überprüfung des Arbeitsinspektorates vom 29. April 1999 folgende Mängel festgestellt wurden:      (1.   ...)      2.        "Die Namen der Sicherheitsvertrauenspersonen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2002

RS Vwgh 2002/2/22 2001/02/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/009;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach den Übergangsbestimmungen des § 102 Abs. 2 AschG 1994 idF 1997/I/009, ist die den Arbeitgeber treffende Handlungspflicht im Hinblick auf die einzelnen Arbeitsstätten zu differenzieren. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2002

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