Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.12.2012 stellte die Beschwerdeführerin vertreten durch ihren Ehemann, dieser vertreten durch den XXXXeinen Antrag auf Bewilligung von Leistungen für pflegende Angehörige für ihren Ehegatten an die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK). Dem Antrag waren eine Kopie der Heiratsurkunde sowie eine Kopie eines Kontoauszuges beigelegt. 2. Mit Schreiben vom 16.07.2013 teilte die ... mehr lesen...