Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (nunmehr Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) hat der Beschwerdeführerin mit dem Schreiben vom 22.08.2013 die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem verstorbenen Ehmann mitgeteilt und sie aufgefordert die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. 2. In der Folge hat die Beschwerdeführer am 02.09.201... mehr lesen...