Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin hat am 26.03.2015 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) einen Antrag auf Gewährung eines Kuraufenthaltes in XXXX gestellt und als Wunschtermin September angegeben. Die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson wurde nicht beantragt. Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) e... mehr lesen...