Die Personalvertretungs-Aufsichtskommission hat durch ihre richterlichen Mitglieder Dr. SPENLING (Vorsitzender), Dr. VEITH und Dr. HRADIL-MIHELJAK, Dr. PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers sowie Mag. HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer über die Beschwerde des A., der B., des C., der D. und des E. gegen den Zentralausschuss *** (in der Folge: Zentralausschuss) entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Zentralausschusses vom 1. ... mehr lesen...
Norm: PVGO §11 Abs1 PVGO § 11 heute PVGO § 11 gültig ab 11.09.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 441/1987 PVGO § 11 gültig von 27.01.1968 bis 10.09.1987 Schlagworte Gesetzmäßiges Zustandekommen eines Beschlusses, Abstimmung, mehrdeutiges Abs... mehr lesen...