Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (BF) steht als Amtsdirektorin der Buchhaltungsagentur des Bundes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Dienstrechtsmandat vom 9.8.2013, GZ. 180.500/0339-Personal/2013, wurde sie "gemäß § 40 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, unter Wahrung ihrer derzeitigen besoldungsrechtlichen Stellung für den Zeitraum vom 2... mehr lesen...