Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant im KdoMilStrf & MP in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 25.06.2014 beantragte er die bescheidmäßige Feststellung, dass seine Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Erlasses BMLVS GZ S92000/98-GStb/2014 gegeben sei. An dieser Feststellung hätte er ein rechtliches Interesse und ein subje... mehr lesen...