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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stand zwischen XXXX und XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1. Die Beschwerdeführerin stand zwischen römisch 40 und römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit (hier) bekämpften Bescheid stellte die belangte Behörde aufgrund der Anträge der Beschwerdeführerin vom 25.06.2020 fest, „dass sie durch den vormalige... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit vom 18.04.1994 sei die Beschwerdeführerin im (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung als Vertragsbedienstete I/a in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen worden. Mit Wirksamkeit vom 01.01.1999 sei sie im (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr auf eine Planstelle des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungsgruppe A1, Funk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung des Vorrückungsstichtages und der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung des Altrechts ab dem Stichtag 01.01.2014, in eventu die Neubemessung des dem Überleitungsbetrag zugrunde gelegten Gehalts nach Altrecht sowie die Auszahlung der sich aus diesen Feststellungen ergebenden Gehaltsdifferenz. Begründend führte er darin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin der Verwendungsgruppe PT2, Dienstzulagengruppe 1b der Verwendungsgruppe PT2, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 10 Abs. 1 PTSG der österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin der Verwendungsgruppe PT2, Dienstzulagengruppe 1b der Verwendungsgruppe ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant im KdoMilStrf & MP in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 25.06.2014 beantragte er die bescheidmäßige Feststellung, dass seine Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit im Sinne des Erlasses BMLVS GZ S92000/98-GStb/2014 gegeben sei. An dieser Feststellung hätte er ein rechtliches Interesse und ein subje... mehr lesen...