1 Mit Bescheid vom 12. Oktober 2015 untersagte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) unter anderem die Ausübung des Betriebs des von der Revisionswerberin betriebenen Zivilflugplatzes "H" gemäß § 76 Abs 1 Luftfahrtgesetz (LFG) und ordnete an, auf der Piste des Flugplatzes entsprechende Landeverbotszeichen aufzubringen. Begründend führte die BH im Wesentlichen aus, dass der Flugplatz - entgegen einer Bedingung im Bewilligungsbescheid betreffend die Betriebsaufnahme des gegens... mehr lesen...