Begründung: In ihrer beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an einer Liegenschaft in Tirol durch gerichtliche Feilbietung und beantragte die Delegierung des Landesgerichtes Klagenfurt. Die Delegierung sei zweckmäßig, weil dort das Konkursverfahren anhängig sei und alle Beklagten im Sprengel dieses Gerichtes wohnten. Der Erstbeklagte sei 97 Jahre alt. Es müsse davon ausgegangen werden, ... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs1 JN §81 Abs2 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 81 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft EZ 454 GB Oberdöbling; der Erstbeklagten und ihrem Ehemann gehören die restlichen Anteile. Die klagende Partei bringt in ihrer beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage vor, die Erstbeklagte und deren mj. Tochter, die Zweitbeklagte, benützten die Wohnungen Nr. 3 und 9 ohne rechtswirksam abgeschlossenen Mietvertrag, weil weder die klagende Partei noch ihr Rechtsvorgänger die hiefür erforderlichen Z... mehr lesen...