Entscheidungen zu § 75 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2001/3/29 6Ob65/01d

Begründung: Der Kläger ist Masseverwalter einer Kommanditerwerbsgesellschaft. Er nimmt den Beklagten als persönlich haftenden Gesellschafter der KEG für Verbindlichkeiten der gemeinschuldnerischen Gesellschaft in Anspruch. Das Erstgericht wies den Antrag des Klägers auf Bestellung eines Zustellkurators ab und die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Nach dem Vorbringen des Klägers betreffe sein Anspruch das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesell... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.2001

RS OGH 2001/3/29 6Ob65/01d

Norm: JN §75 Abs1
Rechtssatz: Der allgemeine Gerichtsstand der Erwerbsgesellschaft bestimmt sich nach ihrem Sitz. Entscheidungstexte 6 Ob 65/01d Entscheidungstext OGH 29.03.2001 6 Ob 65/01d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115158 Dokumentnummer JJR_20010329_OGH0002_0060OB000... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

TE OGH 2000/6/28 13Os46/00

Gründe: Johann R***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG schuldig erkannt. Johann R***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach Paragraphen 33, Absatz eins,, 13 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.2000

TE OGH 1999/10/21 8Ob240/99y

Begründung: Über Antrag der Gemeinschuldnerin wurde über deren Vermögen am 12. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet (ON 3). Über Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluss vom 13. 4. 1999 die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin. Am 14. 4. 1999 bewilligte das Konkursgericht auf Grund mit Zustimmung der Gemeinschuldnerin gestellten Antrags des Masseverwalters den Verkauf des Unternehmens sowie die Übertragung des der Gemeinschuldnerin geh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1999

RS OGH 1999/10/21 8Ob240/99y

Norm: JN §75 Abs1KO §63 Abs1
Rechtssatz: Vergleicht man die Bestimmung des § 75 Abs 1 JN mit jener des § 63 Abs 1 KO, zeigt sich, dass den praktischen Bedürfnissen des Konkursverfahrens Rechnung tragend im § 63 Abs 1 KO die Zuständigkeitsbestimmung nach den tatsächlichen Verhältnisssen im Vordergrund steht, während gemäß § 75 Abs 1 JN rein formelle Gegebenheiten wie gesetzliche Bestimmungen, Satzung, Statut oder Vertrag primär zuständigkeitsbes... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1999

TE OGH 1991/7/4 6Ob586/91

Begründung: Die beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen die protokollierte Firma G***** KG,***** und Dieter ***** mit derselben Anschrift als dem persönlich haftenden Gesellschafter wegen Forderungen aus Warenlieferungen eingebrachte Klage, wurde auf den Gerichtsstand des § 88 Abs 2 JN gestützt. Die mit den gelieferten Waren übersandten Fakturen, welche den Vermerk "zahlbar und klagbar in Wien" getragen hätten, seien unbeanstandet angenommen worden. Eine Zustellung unter de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.07.1991

RS OGH 1979/12/5 6Ob771/79, 4Ob52/81, 6Ob586/91, 8Ob240/99y, 13Os46/00, 1Ob146/18d

Norm: ArbGerG §3GmbHG §4 Z1JN §75 Abs1JN §99 Abs2
Rechtssatz: Der gesellschaftsvertraglich bestimmte - und in diesem Sinn registrierte - Sitz einer GmbH ist auch, soweit nach der JN der Sitz einer GmbH Zuständigkeitsmerkmal ist, ausschließlich bestimmend; unerheblich ist dabei, daß die tatsächliche Verwaltung an einem anderen Ort geführt wird. Entscheidungstexte 6 Ob 771/79 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.12.1979

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