Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1978/11/8 8Ob570/78 (8Ob571/78, 8Ob572/78)

Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1978

RS OGH 1966/3/3 1Ob39/66

Norm: JN §7 Abs1JN §7a Abs3JN §7a Abs4JN §104
Rechtssatz: Mit der Klage eines Vormundes auf Übergabe der in Pflege befindlichen Kinder wird nicht ein vermögensrechtlicher Anspruch erhoben, noch betrifft er die im § 7 a Abs 3 JN aufgezeigten Streitigkeiten. Gemäß § 7 Abs 1 JN hat über eine solche Klage der Senat zu entscheiden. Die vom Kläger vorgenommene Bewertung des Streitgegenstandes ist sowohl für die Frage der sachlichen Zuständigkeit als ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.03.1966

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