Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer brachte am 23. April 2008 beim Bezirksgericht Josefstadt eine Mietzins- und Räumungsklage ein und entrichtete dafür eine Pauschalgebühr nach Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) in Höhe von € 87,–. In der Verhandlung vom 2. Juni 2008 schlossen der Beschwerdeführer und die beklagte Mieterin einen Vergleich, in dem... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit Schriftsatz vom 25. März 2010 beim Bezirksgericht (BG) Imst wegen qualifizierten Mietzinsrückstandes eine Räumungsklage ein. Dafür entrichtete sie eine Pauschalgebühr von € 92,-- gemäß TP1 GGG auf Basis der Bemessungsgrundlage von € 733,--. In der Tagsatzung vom 17. Mai 2010 schloss die beschwerdeführende Partei als Klägerin mit dem Beklagten einen... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 16. April römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 16. April 2009 beim Bezirksgericht Imst eine Klage auf Räumung und Zahlung von Mietzinsrückständen ein. Dafür entrichtete er eine Pauschalgebühr gemäß TP1 GGG iVm §19a GGG auf Basis der Bemessungsgrundlage von € 1.374,-- (€ 694,-- für die Räumung zuzüglich € 680,-- rückständiger Mietzins) in Höhe von € 100,10. In der T... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit am 18. August römisch eins. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit am 18. August 2004 beim Bezirksgericht Linz eingelangtem Schriftsatz eine Klage wegen Mietzinsrückständen und wegen Räumung ein. Dafür entrichtete sie eine Pauschalgebühr gemäß TP1 GGG in Höhe von EUR 47,--. In der Tagsatzung vom 25. November 2004 schloss sie mit dem Beklagten einen Vergleich; darin verpflichtete sich der Beklagt... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit Schriftsatz vom römisch eins. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit Schriftsatz vom 14. August 2006 beim Bezirksgericht Bruck an der Leitha eine Klage wegen Mietzinsrückständen und wegen Räumung ein. Dafür entrichtete sie eine Pauschalgebühr gemäß TP1 GGG in Höhe von EUR 87,--. In der Tagsatzung vom 4. Oktober 2006 schloss sie mit dem Beklagten einen Vergleich; darin verpflichtete sich der Bekl... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit Schriftsatz vom 27. April 2004 beim Bezirksgericht Baden eine Klage wegen Mietzinsrückständen und wegen Räumung ein. Dafür entrichtete sie eine Pauschalgebühr gemäß TP1 GGG in Höhe von EUR 1244,30. In der Tagsatzung vom 5. November 2004 schloss sie mit den Beklagten einen Vergleich; darin verpflichteten sich die Beklagten zunächst, die zum 31. Oktober 2004 aushaftenden Mietzinsrückstände (für zwei Bestand... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...