Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer brachte am 23. April 2008 beim Bezirksgericht Josefstadt eine Mietzins- und Räumungsklage ein und entrichtete dafür eine Pauschalgebühr nach Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) in Höhe von € 87,–. In der Verhandlung vom 2. Juni 2008 schlossen der Beschwerdeführer und die beklagte Mieterin einen Vergleich, in dem... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit Schriftsatz vom 25. März 2010 beim Bezirksgericht (BG) Imst wegen qualifizierten Mietzinsrückstandes eine Räumungsklage ein. Dafür entrichtete sie eine Pauschalgebühr von € 92,-- gemäß TP1 GGG auf Basis der Bemessungsgrundlage von € 733,--. In der Tagsatzung vom 17. Mai 2010 schloss die beschwerdeführende Partei als Klägerin mit dem Beklagten einen... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte mit Schriftsatz vom 27. April 2004 beim Bezirksgericht Baden eine Klage wegen Mietzinsrückständen und wegen Räumung ein. Dafür entrichtete sie eine Pauschalgebühr gemäß TP1 GGG in Höhe von EUR 1244,30. In der Tagsatzung vom 5. November 2004 schloss sie mit den Beklagten einen Vergleich; darin verpflichteten sich die Beklagten zunächst, die zum 31. Oktober 2004 aushaftenden Mietzinsrückstände (für zwei Bestand... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5 GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2 JN §58 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 JN § 58 heute JN § 58 gültig ... mehr lesen...