Entscheidungen zu § 56 Abs. 1 JN

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2011/3/10 B22/10

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft hatte am 18. März 2005 beim Bezirksgericht Oberndorf bei Salzburg eine Mietzinsklage eingebracht. Nachdem am 18. Mai 2005 die erste mündliche Streitverhandlung stattgefunden hatte, wurde in der Tagsatzung vom 12. Juli 2005 ein Vergleich abgeschlossen. Punkt 1. des Vergleiches enthält die Verpflichtung der beklagten Partei, den Betrag von @ 34... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.03.2011

RS Vfgh 2011/3/10 B22/10

Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: StGG Art5GGG 1984 §14, §18 Abs2 Z2JN §56 Abs1, §58 Abs1, §59
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einerPauschalgebühr für eine Vertragsstrafe in einem Vergleich betreffendMietzinse; denkunmögliche Annahme einer Verpflichtung zur Erbringungeiner wiederkehrenden Leistung
Rechtssatz: Die Vertragsst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.03.2011

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