Entscheidungen zu § 55 Abs. 1 JN

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Beschluss 2025/6/16 Ra 2024/16/0023

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Zahlung einer restlichen Pauschalgebühr iHv 1.606 € sowie einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG iHv 8 €. Die Revision erklärte das Bundesverwaltungsgericht gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. Mit dem angefochtenen Erkenntnis verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Zahlung einer restlichen Pauschalgebühr iHv... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.06.2025

RS Vwgh 2025/6/16 Ra 2024/16/0023

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14GGG 1984 §15GGG 1984 §16 JN §55 Abs1 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.2025

TE Vwgh Erkenntnis 2012/9/27 2012/16/0073

In ihrer am 9. November 2010 beim Handelsgericht eingebrachten Klage begehrten die Beschwerdeführer folgendes "URTEIL: (Feststellung) 1. Es wird mit Wirkung zwischen der Erstklägerin und der beklagten Partei und dem Zweitkläger und der beklagten Partei festgestellt, dass die beklagte Partei der Erstklägerin und dem Zweitkläger aufgrund rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens, vor allem mangelhafter Information und Aufklärung bei Geschäftsabschluss für alle Schäden haftet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.2012

RS Vwgh 2012/9/27 2012/16/0073

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §16; JN §55 Abs1; JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.2012

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/26 2006/16/0065

Mit ihrer am 28. Juni 2001 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrte die L GmbH von der als "Republik Österreich" bezeichneten beklagten Beschwerdeführerin Zahlung von S 274.867,54 samt Nebengebühren. Mit einer weiteren, am 13. Juli 2001 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin von der Beschwerdeführerin Zahlung von S 67.840,46 samt Nebengebühren, die gegen den darüber erlassenen Zahlungsbefehl Einspruch er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2006

RS Vwgh 2006/9/26 2006/16/0065

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;JN §55 Abs1; Beachte Besprechung in: Wobl 2007, S. 29-30;
Rechtssatz: § 55 Abs. 1 JN stellt für die Zusammenrechnung von Ansprüchen vorweg darauf ab, dass mehrere Ansprüche "in einer Klage" geltend gemacht wurden. Dagegen sind nach § 15 Abs. 2 GGG mehrere "in einem zivilgerichtlichen Verfahren" (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2006

RS Vwgh 2006/9/26 2006/16/0065

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;JN §55 Abs1; Beachte Besprechung in: Wobl 2007, S. 29-30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0650 E 26. April 2001 RS 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz § 15 Abs 2 GGG tritt für die Gebührenbestimmung an die Stelle des § 55 Abs 1 JN. § 55 Abs 2 JN, für den es im GGG keine entsprechende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/26 2000/16/0650

Mit Klage vom 5. Juli 1993 forderten die klagenden Parteien (dies waren die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin sowie die Rechtsvorgängerin der Drittbeschwerdeführerin) von den beklagten Parteien, der K KG und der K GmbH, die Bezahlung von S 5,778.818,00 und entrichteten dafür an Pauschalgebühren S 75.466,00. Punkt 5.) dieser Klage lautet auszugsweise: "Zusammenfassend schulden uns die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand folgende Beträge: Rechnung vom 17.01.1991    ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.2001

RS Vwgh 2001/4/26 2000/16/0650

Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §15 Abs2;JN §55 Abs1;JN §55 Abs2;
Rechtssatz: § 15 Abs 2 GGG tritt für die Gebührenbestimmung an die Stelle des § 55 Abs 1 JN. § 55 Abs 2 JN, für den es im GGG keine entsprechende Regelung gibt, ist nach § 14 GGG bei der Ermittlung des Wertes des Streitgegenstandes heranzuziehen. Europ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.2001

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