RS Vwgh 2001/4/26 2000/16/0650

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Veröffentlicht am 26.04.2001
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §14;
GGG 1984 §15 Abs2;
JN §55 Abs1;
JN §55 Abs2;

Rechtssatz

§ 15 Abs 2 GGG tritt für die Gebührenbestimmung an die Stelle des § 55 Abs 1 JN. § 55 Abs 2 JN, für den es im GGG keine entsprechende Regelung gibt, ist nach § 14 GGG bei der Ermittlung des Wertes des Streitgegenstandes heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160650.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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