B e g r ü n d u n g : Der Betroffene brachte im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters mehrere - erfolglos gebliebene - Fristsetzungsanträge ein, mit denen das Oberlandesgericht Linz befasst war. In seinen Anträgen vom 24. 11. 2009 und vom 6. 12. 2009 lehnte der Betroffene und Antragsteller mehrere Richter des Oberlandesgerichts Linz ab. Das Oberlandesgericht Linz wies diese Ablehnungsanträge zurück, weil der Antragsteller keine konkreten Befangenheitsgründe... mehr lesen...
Norm: JN §22 Abs1JN §22 Abs2
Rechtssatz: In § 22 Abs 1 und 2 JN ist folgende Reihenfolge im Ablehnungsverfahren vorgegeben: Zunächst ist von der Partei die Ablehnungserklärung abzugeben, sodann hat der abgelehnte Richter sich über eine solche Erklärung zu äußern. Für die umgekehrte Reihenfolge - zunächst Äußerung des Richters zu einer für möglich gehaltenen Befangenheit, sodann erst allenfalls Ablehnungserklärung - gibt es keine Rechtsgrundlage... mehr lesen...
Norm: JN §22 Abs2JN §22 Abs3
Rechtssatz: § 22 Abs 2 und Abs 3 JN: Der Ablehnungsantrag muss eine auf die Befangenheit eines bestimmten Richters abgestellte
Begründung: enthalten. Entscheidungstexte 1 Nd 270/48 Entscheidungstext OGH 30.06.1948 1 Nd 270/48 Veröff: EvBl 1948/622 3 Ob 452/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 3 Ob 452/56 ... mehr lesen...