Begründung: Der Kläger begehrt mit der unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Klage von der REPUBLIK ÖSTERREICH aus dem Rechtstitel der Amtshaftung (nicht bezifferten) Schadenersatz. Er beantragt die 'Zulassung' dieser Klage oder ihre 'Weiterleitung an das zuständige Gericht in Wien' und die Bestellung eines Verfahrenshelfers durch den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist gemäß Art 92 Abs 1 B-VG oberste - regel... mehr lesen...
Norm: JN §2 Abs1JN §3 Abs2
Rechtssatz: Eine unmittelbar beim OGH eingebrachte Klage ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 14/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 1 Ob 14/77 1 Ob 15/77 Entscheidungstext OGH 25.05.1977 1 Ob 15/77 Beisatz: Amtshaftungsklage (T1) 1 Ob 31/8... mehr lesen...