Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und d... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ffAußStrG §2 BAußStrG §16 BII2aAußStrG §185d4.DVEheG §13JN §113bJN §113c
Rechtssatz: Die Wirksamkeit eines im Ausland abgeschlossenen und von einem ausländischen Gericht bewilligten Adoptionsvertrags über ein österreichisches Kind ist für den österreichischen Rechtsbereich nach österreichischen internationalem Privatrecht zu beurteilen. Ist kein Fall des § 113c JN gegeben und wurde dem Vorbehalt des § 13 Abs 2 der 4. DVEheG Rechn... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs3BGB §17464.DVEheG §13JN §113b
Rechtssatz: Ist gemäß §§ 113 b JN, 13 d 4.DVEheG vom Österreichischen Gericht deutsches Adoptionsrecht anzuwenden, so kann nach § 1746 GBG die mangelnde Einwilligung des anderen Gatten nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 244/61 Entscheidungstext OGH 17.11.1961 2 Ob 244/61 Veröff: EFSlg 2680 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §13JN §113b
Rechtssatz: Die österreichische Gerichtsbarkeit ist für Bestätigungen von Adoptionsverträgen zwischen amerikanischen Staatsbürgern (Michigan und Minnesota) und österreichischen Kindern nicht gegeben (vor dem Adoptionsgesetz!). Entscheidungstexte 2 Ob 25/52 Entscheidungstext OGH 30.05.1952 2 Ob 25/52 Veröff: SZ 25/110 = JBl 1952,542; hiezu ablehne... mehr lesen...
Norm: JN §113b
Rechtssatz: (Vor AdoptionsG 1960) Wurde ein österreichischer Pflegebefohlener, hinsichtlich dessen die Führung der Vormundschaft gemäß § 111 JN einer ausländischen Behörde übertragen wurde, mit Genehmigung dieser Behörde von österreichischen Wahleltern im Auslande adoptiert, so bedarf der Adoptionsvertrag nicht der Genehmigung, wohl aber der Bestätigung durch das österreichische Gericht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...