Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die österreichische Staatsbürgerin C... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage eines mit dem leiblichen Vater der Adoptivtochter in Indien am 23. 9. 2003 abgeschlossenen Adoptionsvertrags beantragten die Adoptiveltern mit dem am 6. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Antrag die gerichtliche Bewilligung der "im Adoptionsvertrag vom 23. 9. 2003 vorgenommenen Annahme an Kindes Statt" durch die Antragsteller als Wahleltern gemäß § 180a ABGB. Die Adoptivmutter sei die Schwester der leiblichen Mutter des Kindes. Diese sei am 11. 12. 2... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 12. 11. 1999 hat das Bezirksgericht 59 Sofia (Bulgarien) die Adoption des Stephan Diljan J*****, durch die Wahleltern Dr. Michael B***** und Louise B***** bewilligt, wobei gleichzeitig die Änderung des Familiennamens des Kindes auf B***** verfügt wurde. Der Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger. Die Wahlmutter besitzt die schwedische Staatsangehörigkeit. Das Wahlkind ist bulgarischer Staatsangehöriger und war vor der Adoption in ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof zuletzt zu 3 Ob 321/99y = JBl 2000, 530, dargelegt hat, ist nach wie vor an den Entscheidungen SZ 45/5 und EFSlg 34.344 festzuhalten, wonach eine selbständige gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit einer durch ausländische Gerichte oder Behörden bewilligten oder auch bewirkten Adoption unzulässig ist. Dieser einhelligen, vom Rekursgericht befolgten Rechtsprechung vermag die Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragstellerinnen - nach eigener Behauptung Staatsbürgerinnen der Republik Kongo (früher Zaire) - sind eheliche Kinder eines Kongolesen und dessen verstorbener Ehefrau. Sie wurden mit Entscheidung des Friedensgerichtes in Kinshasa/Assossa vom 14. 3. 1996 von der nunmehrigen Ehefrau des Vaters adoptiert. Mit der
Begründung: , die Bundespolizeidirektion Wien verlange eine von einem österreichischen Gericht unterfertigte Bewilligung der Annahme an Kindesstat... mehr lesen...
Gerold H ist der uneheliche Sohn der österreichischen Staatsbürgerin Erika H; der Vater ist nicht bekannt. Gerold H befindet sich seit 13. 10. 1965 bei den niederländischen Staatsbürgern und Ehegatten Albertus H und Rosalia N in H, Niederlande, in Pflege und Erziehung. Seit 1967 ist Albertus H Vormund des Kindes, seine Frau Mitvormund. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichtes Almelo (Niederlande) vom 22. 6. 1970 wurde nach Einholung von Gutachten des Zentralen Adoptionsrates und... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ff AußStrG §2 B AußStrG §16 BII2a AußStrG §185d 4.DVEheG §13 JN §113b JN §113c ABGB § 33 heute ABGB § 33 gültig ab 01.01.1812 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs3BGB §17464.DVEheG §13 JN §113b ABGB § 181 heute ABGB § 181 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 181 gültig von 01.02.2013 bis 25.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 181 gü... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §13 JN §113b JN § 113b heute JN § 113b gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 113b gültig von 01.07.1960 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960
Rechtssatz:
Die ... mehr lesen...
Norm: JN §113b JN § 113b heute JN § 113b gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 113b gültig von 01.07.1960 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960
Rechtssatz:
(Vor AdoptionsG ... mehr lesen...