Begründung: Die klagende Partei begehrt Zahlung von S 350.000 sA aus der Zusatzvereinbarung zu einem Pachtvertrag vom 27. 9. 1996 für Ackerland in Ungarn; es handle sich um zu Unrecht zurückbehaltenen Bestandzins. Das Erstgericht wies die Klage a limine mit Beschluss vom 5. 7. 1999 wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Das Rekursgericht hob mit Beschluss vom 12. 8. 1999 diesen Beschluss auf und verwies die Rechtssache an das Erstgericht zur Verfahrensfortsetzung unter ... mehr lesen...
Norm: JN §66 Abs1 A JN §83 Abs1 JN §104 Abs4 AEuGVÜ Art16LGVÜ Art16 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 83 heute JN § 83 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert du... mehr lesen...