Die Klägerin richtete ihre am 19. Juli 1977 beim Erstgericht wegen Nichtzuhaltung eines zwischen den Parteien für die Zeit vom 10. Juli bis 27. Juli 1977 abgeschlossenen Gastaufnahmevertrages eingebrachte Mahnklage gegen den "derzeit Cafe Amely, 6991 Riezlern" befindlichen Beklagten. Der in Grevenbroich/Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Beklagte wendete bereits im Widerspruch (AS 5), ferner in der ersten mündlichen Streitverhandlung (AS 16) u. a. örtliche Unzuständigkeit des angeru... mehr lesen...