Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, hat am 29. November 1958 vor dem Standesamt Graz mit Rosemaria, geborener R., die Ehe geschlossen, war bis zu seiner am 29. Juli 1960 nach Basel, Schweiz, erfolgten Abreise in Graz polizeilich gemeldet und hat nunmehr seinen Wohnsitz in der Schweiz. Am 9. Juni 1965 brachte er beim Landesgericht für ZRS. Graz gegen das am 9. April 1965 geborene und nach den Klagsangaben in W., Kanton Aargau, Schweiz, wohnhafte Kind Rene T. eine Klage w... mehr lesen...
Norm: JN §100 Abs2 JN §100 Abs3 JN § 100 heute JN § 100 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 JN § 100 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 70/1985 JN § 100 heute ... mehr lesen...
Die Klägerin hat in der beim Erstgericht gegen den Beklagten überreichten Klage folgende Urteilsanträge gestellt: a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des § 55 EheG. geschieden. a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des Paragraph 55, EheG. geschieden. b) Die mit Notaria... mehr lesen...