Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit dem 10.09.2014 zum Bachelorstudium Geschichte an der Universität Salzburg zugelassen. Mit Antrag vom 06.10.2016 forderte die Beschwerdeführerin die Ausstellung einer Bestätigung hinsichtlich der Vorschreibung zur Ablegung der Ergänzungsprüfung aus Latein. Begründend führte sie im Wesentlichen aus, dass Studierende, die ihre allgemeine Universitätsreife aufgrund eines (vor... mehr lesen...