Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 JGG

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TE UVS Steiermark 1999/02/17 30.7-228/98

Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 19.10.1998, Zl.: III/S-24098/98, wurde gemäß § 69 Abs 1 AVG der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Strafverfügung rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zur selben Geschäftszahl abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob J R durch seinen Rechtsvertreter innerhalb offener Frist Berufung und bringt in dieser zusammenfassend vor, dass die Bundespolizeidirektion Graz übersehe, dass er in seinem Antrag auf Wiederaufnahme des ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.02.1999

RS UVS Steiermark 1999/02/17 30.7-228/98

Rechtssatz: Der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 6 Abs 1 JGG (Jugendgerichtsgesetz) impliziert wie die Einstellung des gerichtlichen Strafverfahrens nach § 42 Abs 1 StGB, dass die dem jugendlichen Beschuldigten zur Last gelegte Tat (§ 38 Abs 4 StVO, Verkehrsunfall mit Personenschaden) eine in die Zuständigkeit der Gerichte fallende strafbare Handlung bildet. Daher lag im Sinne des § 99 Abs 6 lit c StVO keine Verwaltungsübertretung vor. Dies führt im rechtskräftigen Verwalt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.02.1999

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