Gründe: A. Mit (in gekürzter Form ausgefertigem) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als zur Ausübung der den Bezirksgerichten zustehenden Gerichtsbarkeit vom 1.März 1994, GZ 20 c U 131/93-32, wurde die am 14.Juni 1976 geborene, sohin damals noch jugendliche Jasmine P***** ohne Beisein eines Verteidigers der strafbaren Handlungen nach "§ 15 iVm §§ 141/1, 127, 129 StGB und § 16/1 SGG" schuldig erkannt. A. Mit (in gekürzter Form ausgefertigem) Urteil des Jugendgerichtshofes W... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §5 Abs4StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Verhängung einer viermonatigen (wenngleich bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe wegen mehrerer Vergehen nach § 16 Abs 1 SGG begründet eine der jugendlichen Verurteilten zum Nachteil gereichende und Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bewirkende Gesetzesverletzung. Entscheidungstexte 13 Os 155/95 Entscheidungstext OGH 08.11.... mehr lesen...