Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. August 1966 geborene Spenglerlehrling Werner A (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 (Abs. 3) und Abs. 4 zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und unter gleichzeitiger Festsetzung der Strafe gemäß § 13 Abs. 2 JGG für seinen Schuldspruch wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB und der Täuschung nach § 108 Abs. 1 St... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §46 Abs5
Rechtssatz: Blieb eine ungerechtfertigte Vorhaftanrechnung im ersten Rechtsgang unbekämpft, so wäre deren allfällige Ausschaltung in der neuerlichen Entscheidung mit Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 StPO behaftet und daher unzulässig. Entscheidungstexte 10 Os 153/84 Entscheidungstext OGH 04.09.1984 10 Os 153/84 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §46 Abs5
Rechtssatz: Die Frage, ob - ohne Strafausspruch - eine Besserung nicht erzielt werden kann, ist eine mit Berufung zu bekämpfende Ermessensfrage. Entscheidungstexte 11 Os 97/77 Entscheidungstext OGH 02.09.1977 11 Os 97/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0075... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §46 Abs4 SJGG 1961 §46 Abs5 SStPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283
Rechtssatz: Auch eine nach dem § 46 Abs 4 JGG - nachträglich - verhängte Strafe kann auch in den Fallen, in denen dem Gericht bei der Strafbemessung kein Spielraum eingeräumt ist, mit Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs 1 Z 11 StPO), im übrigen aber, daß heißt also dort, wo das Ermessen des Erstgerichts zum Tragen gekommen ist, nur mit Berufung angefochte... mehr lesen...