Norm: JGG §38 Abs2StPO §83 Abs4ZustG §21
Rechtssatz: Die Zustellung des Abwesenheitsurteils, die die Frist zur Einbringung eines Einspruchs und einer Berufung auslöst, hat gemäß § 83 Abs 4 StPO zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) zu erfolgen. In Ansehung der gesetzlichen Vertreter ergibt sich dies aus § 83 Abs 3 StPO iVm § 38 Abs 2 JGG. Entscheidungstexte 12 Os 65/12v Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Gründe: Mit Strafantrag vom 4. August 2009 legte die Staatsanwaltschaft Salzburg im Verfahren AZ 28 U 281/09s des Bezirksgerichts Salzburg dem am 5. April 1992 geborenen (damals) Jugendlichen Peter S*****, dem am 29. Jänner 1993 geborenen Jugendlichen Patrick H***** und dem am 6. April 1992 geborenen (damals) Jugendlichen Dominik K***** die am 27. Juni 2009 verübten Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (1./), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (2./) und der Urkundenunterdrückun... mehr lesen...
Norm: JGG §38 Abs1JGG §38 Abs2JGG §38 Abs3StPO §392StPO §393
Rechtssatz: § 38 Abs 2 JGG normiert zwar explizit die Zustellverpflichtung an den gesetzlichen Vertreter nur hinsichtlich solcher gerichtlicher Entscheidungen, die die Schuld- und Straffrage betreffen. Weil aber für den gesetzlichen Vertreter die in Abs 1 und Abs 3 leg cit auch in Bezug auf den Jugendlichen belastende Kostenfragen normierten Rechte nur dann effektiv wahrnehmbar sind,... mehr lesen...
Norm: JGG §38 Abs1JGG §38 Abs2JGG §38 Abs3StPO §366ABGB §151
Rechtssatz: Im - von anderen Grundsätzen als das Zivilverfahren geprägten - Strafverfahren ist der jugendliche Beschuldigte grundsätzlich uneingeschränkt prozessfähig. Seinem gesetzlichen Vertreter kommen auch in Hinsicht auf privatrechtliche Ansprüche (nur) die in § 38 JGG normierten Mitwirkungsrechte zu, dies unabhängig davon, dass Anerkenntnisse oder Vergleichsvereinbarungen des Ju... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §38 Abs2JGG 1988 §38 Abs3JGG 1988 §38 Abs5 Z2
Rechtssatz: Die Rechte des gesetzlichen Vertreters eines jugendlichen Beschuldigten mit Ausnahme des Rechtes, auf die Ergreifung von Rechtsmitteln zu verzichten, stehen gemäß § 38 Abs 5 Z 2 JGG 1988 in der Hauptverhandlung dem Verteidiger zu, wenn trotz ordnungsgemäßer Benachrichtigung kein gesetzlicher Vertreter erschienen ist. Dieser Übergang der Rechte des gesetzlichen Vertreters a... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.September 1971 geborene Christian B***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und gemäß §§ 28, 129 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB auf ein bezirksgerichtliches Urteil zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43 a Abs. 3 StGB ein Teil dieser Str... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 9 U 828/89 des Bezirksgerichtes Hernals wurde nach Durchführung von Vorerhebungen betreffend des Verdachtes einer am 16.Jänner 1989 begangenen fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB gegen die am 24.April 1970 geborene Susanne A***, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Amstetten, Anton Brucknergasse 2 a hatte, am 28.Februar 1990 eine Strafverfügung erlassen. Rechtliche Beurteilung Die Vorgangsweise des Bezirksgericht... mehr lesen...