1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis stellte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (Verwaltungsgericht) - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - in der Sache gemäß § 42 Abs. 1 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. I Nr. 311 „idF BGBl. I Nr. 122/2009“ (StbG) fest, dass der (minderjährige) Revisionswerber die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt und erklärte eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. Mit dem angefochtenen Erkenntnis stellte das L... mehr lesen...