Entscheidungen zu § 93 Abs. 6 BörseG

Unabhängige Verwaltungssenate

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Uvs Bescheid 2012/2/29 06/FM/46/1406/2011

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: „Sehr geehrter Herr J., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 21.10.2008 Vorstand der H.-Bank B. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift N.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: Die ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 29.02.2012

TE Uvs Bescheid 2012/2/29 06/FM/46/1409/2011

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrte Frau Mag. M., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 01.01.2008 Vorstand der H.-Bank Bu. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift N.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufene folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufene folgendes zu verantworten: Di... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 29.02.2012

TE Uvs Bescheid 2012/2/29 06/FM/46/1412/2011

Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrter Herr N., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 21.10.2008 Vorstand der H.-Bank Bu. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift Ne.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: Die... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 29.02.2012

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten