Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: „Sehr geehrter Herr J., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 21.10.2008 Vorstand der H.-Bank B. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift N.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: Die ... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrte Frau Mag. M., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 01.01.2008 Vorstand der H.-Bank Bu. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift N.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufene folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufene folgendes zu verantworten: Di... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sehr geehrter Herr N., die FMA hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Sie sind seit 21.10.2008 Vorstand der H.-Bank Bu. AG, eines Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift Ne.-Straße, E.. I. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktion gemäß §9 VStG als zur Vertretung nach Außen Berufener folgendes zu verantworten: Die... mehr lesen...