Entscheidungen zu § 93 Abs. 3 BörseG

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TE Uvs Bescheid 2009/1/22 06/FM/47/2195/2008

Das angefochtene Straferkenntnis richtet sich gegen den Berufungswerber als Beschuldigten und enthält folgenden Spruch: „Sie waren Mitglied des Board of Directors der in J. registrierten M., N-Street, J. Die Wertpapiere der M. sind unter der ISIN AT0000660659 zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen. Insgesamt hat die M. eine Gesamtzahl von 450.000.000 Wertpapieren mit Stimmrechten emittiert. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 VStG Folgendes zu verantworten: Sie haben ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 22.01.2009

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