Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 07.05.2012 einen Auslandseinsatzpräsenzdienst an und wurde am 13.05.2012 zur UNTSO [Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstandes] entsandt. Er war als österreichischer Militärbeobachter/Verbindungsoffizier in Syrien eingesetzt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) trat am 07.05.2012 einen Auslandseinsatzpräsenzdienst an und wurde am 13.... mehr lesen...