Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Justiz vom XXXX, wurde die Beschwerdeführerin aus der beim Bundesministerium für Justiz geführten Liste der Mediatorinnen und Mediatoren gestrichen. Begründend wird im Bescheid unter Hinweis auf § 14 Abs. 1 ZivMediatG im Wesentlichen angeführt, dass der Bundesminister für Justiz, erforderlichenfalls nach Einholung eines Gutachtens des Ausschuss... mehr lesen...