Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 VGebG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/6/19 4R180/09h

B e g r ü n d u n g :                               Die betreibende R*****vertreten durch die Einbringungsstelle, verzeichnete für ihren Fahrnisexekutionsantrag zur Hereinbringung von € 127,-- samt Anhang an Kosten € 27,-- (erkennbar die Pauschalgebühr nach TP 4A zuzüglich der Erhöhung nach Anmerkung 1a GGG sowie die Vollzugsgebühr von € 6,--) und den Erhöhungsbetrag gemäß § 21 Abs 4 GGG von € 8,--. Mit dem im ersten Rechtsgang gefassten Beschluss bewilligte das Erstgericht die E... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.06.2009

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